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Das PFAS-Verbot für Feuerlöscher

Das PFAS-Verbot betrifft hauptsächlich Schaum-Feuerlöscher, die fluorhaltige Löschmittel wie AFFF enthalten. PFAS, oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, reichern sich in der Umwelt und im Wasser an. Wir informieren Sie über die wichtigsten Fristen und Auswirkungen dieser neuen Regelung in der EU und Deutschland.

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Seit dem 23. Oktober 2025 gilt die neue EU-Regelung (REACH / Verordnung 2025/1988) für PFAS in Löschschäumen. Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen viele PFAS-haltige Schaumlöscher nicht mehr neu verkauft oder befüllt werden, insbesondere tragbare Geräte. Bestandsgeräte können je nach Einsatzbereich mit Übergangsfristen, meist bis Ende 2030, weiter genutzt werden.

Was bedeutet das für Ihren Feuerlöscher?

Pulverlöscher, CO₂-Löscher und Wasserlöscher sind von diesem Verbot meist nicht betroffen. Bei Schaumlöschern (A/B) sollten Sie prüfen, ob PFAS enthalten sind. Überprüfen Sie dazu das Typenschild oder Datenblatt Ihres Löschers auf Begriffe wie AFFF, fluorinated foam, PFAS oder PFC. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung!